Information zur Gemeinderatswahl

Information zur Gemeinderatswahl

Die Gemeinderatswahl findet am 14. März 2010 statt

Wahllokale

Von der Gemeindewahlbehörde wurde beschlossen,
folgende Wahlsprengel und Wahllokale einzurichten:

I   Gasthaus Hochstöger, Hauptstraße 38
II  Gasthaus Gruber (Donaublick), Lehen-Donaublick 6
II  Besondere Wahlbehörde 


Wahlzeiten

Von der Gemeindewahlbehörde wurden als Wahlzeiten bestimmt:

Sprengel I  8.00 Uhr bis 12 Uhr
Sprengel II 8.00 Uhr bis 12 Uhr
Besondere Wahlbehörde 8 Uhr bis 12 Uhr 

Verbotszonen

Als Verbotszonen gelten jeweils 50 m im Umkreis der Wahllokale. Innerhalb der Verbotszone ist am Wahltag jede Wahlwerbung, insbesondere auch durch Ansprachen an die WählerInnen, durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen oder von KandidatenInnenlisten und dgl., ferner jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten.

Wahlkarten und Briefwahl

Personen, die sich am Wahltag an einem anderen Ort aufhalten als an dem, wo sie im Wählerverzeichnis aufscheinen, oder die voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, können die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Mit dieser ist die Wahl in einem anderen Wahlsprengel der Gemeinde, vor der besonderen Wahlbehörde oder mittels Briefwahl möglich.  Wahlkarten können ab sofort schriftlich oder persönlich am Gemeindeamt beantragt werden. Schriftlich muss die Antragstellung spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag erfolgen, mündlich spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr. Letzter Zeitpunkt für die Ausstellung einer Wahlkarte ist somit Freitag, der 12. März 2010, 12 Uhr. Personen, die am Wahltag von der Besonderen Wahlbehörde besucht werden wollen, weil sie infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit die Wohnung nicht verlassen können, haben die Möglichkeit, bis spätestens Freitag,  12. März 2010, 12 Uhr, eine Wahlkarte und den Besuch der Besonderen Wahlbehörde zu beantragen.
 
Anspruch auf eine Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abgeben und die ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben wollen. Der Briefwähler/die Briefwählerin hat außen auf der Wahlkarte eidesstattlich zu erklären, dass er/sie den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Sofort nach Erhalt der Wahlkarte kann der Wähler/die Wählerin das Stimmrecht wahrnehmen und die Wahlkarte auf dem Postweg an die Gemeinde übermitteln.

Der Wähler/die Wählerin muss dafür Sorge tragen, dass die verschlossene Wahlkarte spätestens 6.30 Uhr bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangt.

Zusammengefasst die Möglichkeiten der Stimmabgabe im Überblick

a)  persönlich am Wahltag vor der  zuständigen Sprengelwahlbehörde
b)  mit einer Wahlkarte: 
                        am Wahltag durch Hausbesuch der besonderen Wahlbehörde 
                        vor dem Wahltag mit Briefwahl,  per Post, Boten oder Abgabe  im                         Gemeindeamt

 
Bitte machen Sie von Ihrem demokratischen Wahlrecht Gebrauch – für Fragen rund um die Gemeinderatswahl stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 
  
 Text: Gemeinde, Foto: Bilderbox

 

 

04.03.2010