Nicht für die Schule, für's Leben lernen wir
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Wo und wie sind Schäden zu melden?
Bürger sollten die Schäden sofort und formlos der Gemeinde melden, in der der Schaden aufgetreten ist.
Die Mindestschadenssumme von € 1.000,00 muss gegeben sein. Es müssen die erforderlichen behördlichen Bewilligungen für die beschädigten Objekte vorliegen.
Aufgaben der Gemeinde als erste Anlaufstelle
Sobald der Gemeinde ein Schaden gemeldet wird, können die Grunddaten des Geschädigten im neuen, für alle Gemeinden zugänglichen Katastrophenbeihilfeprogramm eingegeben werden.
Anschließend bildet die Gemeinde eine Schadenserhebungskommission, die die Schäden zu erfassen und die Schadenshöhe festzustellen hat. Der Termin für die Schadensaufnahme wird von der Gemeinde vereinbart. Bei diesem Termin wird ein Schadenerhebungsprotokoll aufgenommen.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die für die Ermittlung der Beihilfenhöhe notwendigen Unterlagen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Katastrophenereignisses bei der Abteilung Landwirtschaftsförderung eingelangt sein.
Text und Foto: Gemeinde Leiben
08.06.2013