Information über die neuen Wasser- u. Kanalgebühren

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Sehr geehrte Gemeindebürger u. Gemeindebürgerinnen!
 
In den letzten Wochen wurden seitens des Abgabenverbandes in Mank die neuen Abgabenbescheide für die laufende Kanalbenützungsgebühr ausgesendet. Der Gemeinderat hat diese Erhöhung in seiner Sitzung am 12.12.2007 beschlossen und nach der gesetzlichen Kundmachungsfrist von 2 Wochen ist diese Gebühr seit 1.1.2008 gültig. Daher war eine vorzeitige Information in der Gemeindezeitung nicht möglich. Wir geben ihnen nachstehend aber eine Information über das Zustandekommen der Erhöhung der Kanal- und Wassergebühren.
 
Durch die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und der Länder wurden die Gemeinden dazu verpflichtet eine Lösung für die Abwasserentsorgung umzusetzen. Unter Bgm. Anton Hochstöger und dem gesamten Gemeinderat wurde so lange als möglich versucht, eine eigenständige Lösung für die Gemeinde Leiben umzusetzen. Jedoch die im Jahr 1997 von der NÖ Landesregierung präsentierte Studie, welche den Vergleich einer eigenständigen Lösung und den Anschluss an die Kläranlage des Gemeindeverbandes f. Abwasserbeseitigung südl. Waldviertel gegenüberstellte, ergab eine errechnete Ersparnis von ca. 25% bei einem Anschluss an die Verbandskläranlage.
 
Da nur diese kostengünstigste Variante von der NÖ Landesregierung gefördert wird, blieb schließlich der Gemeinde Leiben nur die Möglichkeit, sich für den Anschluss an die Verbandskläranlage in Klein Pöchlarn zu entscheiden. Hinweis: ohne Fördermittel des Bundes und des Landes (ca. 20-30% der Bausumme), ergäbe sich eine weitaus höhere Kanalbenützungsgebühr als derzeit.
 
Aufgrund dieser Vorgaben wurden die Ausschreibungen für den Neubau eines Trennsystems durchgeführt. Darüber gab es immer wieder Berichte in der Gemeindezeitung. 
  
Die Gesamtinvestitionskosten für unsere Abwasserentsorgung inkl. des Kostenanteiles für die Verbandskläranlage betragen rd. 4,5 Millionen Euro (ca. 63 Millionen Schilling). Davon entfallen auf das Kanalnetz und Pumpwerke in der Gemeinde rd. 3,6 Mill. Euro und der Verbandskläranlagenanteil beträgt rd. 900.000 Euro.
 
Der größte Bauabschnitt erfolgte in den Jahren von 2002 bis 2005 in den Ortsteilen Mampasberg, Kaumberg, Losau und Lehen, mit entsprechendem Pumpwerk in Ebersdorf und Losau, sowie der Bau der Druckleitung zur Kläranlage mit einer geschätzten Bausumme von ca. 1,85 Mio. Euro – die von der Gemeinde zu 100% durch Darlehen vorzufinanzieren waren.
 
Bei der finanziellen Überprüfung durch die NÖ Landesregierung im Jahr 2005 wurde der Gemeinderat darauf aufmerksam gemacht, dass in den nächsten Jahren eine Erhöhung der Kanalgebühr, aufgrund der Umsetzung des Kanalprojektes zu erfolgen hat, da die Kostendeckung lt. Kanalgesetz, durch die erhöhten Darlehensrückzahlungen nicht mehr gewährleistet ist.
 
Eine Berücksichtung der Darlehensrückzahlungen konnte jedoch erst nach Feststehen der tatsächlichen Raten erfolgen und damit in den Betriebsfinanzierungsplan mit eingearbeitet werden. In ca. 2,5-monatiger Zusammenarbeit mit der NÖ Landesregierung konnte, nach Erfassung der Berechnungsgrundlagen und Erstellung des Betriebsfinanzierungsplanes, die neue Kanal- aber auch eine neue Wasserbezugsgebühr dem Wasser- u. Kanalausschuss vorgelegt werden. Nach endgültiger Entscheidungsfindung im Ausschuss wurde die neue Kanal- (€ 2,98/m²) und Wassergebühr (€ 1,24/m³) dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Anpassung der Wassergebühr ergibt sich aufgrund einzelner Sanierungen bzw. Siedlungserweiterungen und Instandhaltungen.
 
Die Entscheidung für eine höhere Kanalgebühr ist den betroffenen Mitgliedern des Gemeinderates moralisch nicht leicht gefallen. Jedoch trägt der Gemeinderat einerseits die strafrechtliche Verantwortung für eine umweltgerechte funktionsfähige Abwasserentsorgung, andererseits ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, den Kanal- und Wasserhaushalt kostendeckend zu führen.
 
Um Missverständnisse vorzubeugen, weise ich darauf hin, dass die Einnahmen aus den Kanal- u. Wassergebühren zweckgebunden sind, d.h. die Einnahmen dürfen ausschließlich nur für Investition im Bereich Wasser u. Kanal verwendet werden. Für andere Vorhaben und Projekte muss eine unabhängige Finanzierung gefunden werden.
 
Oftmals wird auch der Vergleich mit anderen Gemeinden hervorgehoben. Hierzu sei jedoch anzumerken, dass eine direkte Gegenüberstellung der Gebühren von anderen Gemeinden nur schwer möglich ist, da verschiedenste Faktoren auf die Gebühr Einfluss nehmen.
 
Der Gemeinderat hat in den letzten 22 Jahren immer wieder versucht, Gebührenerhöhungen so lange als möglich zu vermeiden. Bei einer Überprüfung durch die NÖ Landesregierung Ende der 90er Jahre wurde eine Erhöhung der Gebühr vorgegeben, da die im Jahre 1986 beschlossene Gebühr nicht mehr kostendeckend war. Auf Grund der Nichtumsetzung der Bestimmungen des NÖ Kanalgesetzes wurden im Jahr 1999 Gelder in der Höhe von ca. 500.000 Schilling gesperrt und der Altbürgermeister hatte mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Erst als der Gemeinderat im Jahr 2000 diese Maßnahme umgesetzt hatte, sind diese Gelder wieder freigegeben worden.
 
Die Abwasserentsorgung und Wasserversorgung gehört zu den primären Aufgaben einer Gemeinde, um eine qualitative Grundversorgung für die Gemeindebevölkerung zur Verfügung zu stellen. Die Erfüllung dieser Aufgaben war allen Mitgliedern im Gemeinderat immer ein wichtiges Anliegen und daher konnte, sowohl bei den Projekten, als auch bei der Finanzierung jedes Mal ein einstimmiger Beschluss gefasst werden.

Den Gemeinderäten, die ebenfalls von der Erhöhung betroffen sind, ist es auch sehr wohl bewusst, dass eine Erhöhung der Gebühren für jeden Einzelnen eine höhere finanzielle Belastung bedeutet, aber wegen der zur Zeit gesetzlichen Vorgaben der NÖ Landesregierung, unumgänglich gewesen ist. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Information die nötigen Hintergründe für die erfolgte Gebührenerhöhung gegeben haben und bitten um Ihr Verständnis.

Verfasser: Wasser- u. Kanalausschuss der Marktgemeinde Leiben
Foto: Archiv

29.01.2008