Mietgebühren

Mietgebühren/Veranstaltungstag ab 1.1.2024Miete inkl. MWst.
Forstkanzlei  (56m²)100,00 EUR
Kleine Galerie und Forstkanzlei (147m²)249,00 EUR
Osttrakt  (199m²)310,00 EUR
Osttrakt Raum 1
154,00 EUR
Großer Festsaal (135m²)202,00 EUR
Großer Kassettendeckensaal (97m²)140,00 EUR
Großer Festsaal und großer Kassettendeckensaal (232m²)310,00 EUR
Großer Festsaal und großer Kassettendeckensaal und Betsaal (288m²)397,00 EUR
Festtrakt gesamt  (395m²)585,00 EUR
Benützung des Buffetbereiches (inkl. Geschirr u. Geräte)277,00 EUR
Euregia-Räume 1 u. 2 (137m²)244,00 EUR
Euregia-Räume 1,2 u. 3 (206m²)312,00 EUR
Euregia Räume gesamt  (332m²)449,00 EUR
Schlosshof (nur in Verbindung mit Räumlichkeiten) (436m²)161,00 EUR
Benützung des Aufzuges    35,00 EUR
Endreinigung bei Privatfeiern und kleinen Veranstaltungen
55,00 EUR
Meierhof (Großer Veranstaltungsraum) für Privatfeiern268,00 EUR
Meierhof (Ausschankbereich) für Privatfeiern268,00 EUR
Meierhof gesamt für Privatfeiern (ohne Garten)       485,00 EUR
Meierhof (Ausschankbereich, Gartenanlage/Boxen) für Privatfeiern
135,00 EUR
Endreinigung bei Privatfeiern und kleinen Veranstaltungen
58,00 EUR


  • Die Preise beinhalteten die Raummiete inkl. MWSt., vorhandene Tische und Stühle, sowie einen Stromverbrauch bis 150 kW – Stromkosten darüber werden nach Verbrauch in Rechnung gestellt. Etwaige Heizkosten werden laut Pauschale der gemieteten Räume in Rechnung gestellt. 
  • Die Weitergabe der Saalmiete an dritte Personen (andere Veranstalter) ist ausnahmslos nicht gestattet.
  • Der Mieter garantiert eine ordnungsgemäße Handhabung der in der Schlossanlage befindlichen Geräte, Einrichtungen und Medien. 
  • Bei nicht öffentlich zugänglichen Veranstaltungen ist auf die gesetzliche Nachtruhe Rücksicht zu nehmen und die Lautstärke von musikalischen Darbietungen ist so zu bemessen, dass eine unzumutbare Belästigung der Anrainer weitgehend vermieden wird. 
  •  Die Durchführung der Reinigung ist Sache des Mieters/Benutzers. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung nach der Veranstaltung behält sich der Vermieter eine Nachverrechnung vor. Die Reinigung der benützten Räumlichkeiten (inkl. Gänge u. WC-Anlagen) hat bis spätestens 18 Uhr des nächstfolgenden Werktages zu erfolgen. 
  •  Für alle entstandenen Schäden, die während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Mieter.
  • Sollte die Veranstaltung, aus welchen Gründen immer, vom Veranstalter nicht durchgeführt werden, ist eine Absage schriftlich bis längstens 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin bekannt zu gegeben. Danach behält sich der Vermieter vor, eine Stornogebühr in der Höhe von 25 % der Mietgebühren der reservierten Räumlichkeiten zu verrechnen.
  •   Das Rauchverbot in den Räumlichkeiten mit den historischen Kassettendecken ist unbedingt einzuhalten und vom Mieter zu überwachen. 
  •  Eine Veränderung in den Räumlichkeiten darf nur nach Rücksprache und Zustimmung mit dem Vermieter durchgeführt werden. 
  •  Für Veranstaltungen der Gemeindebürger und Vereine der Marktgemeinde Leiben wird ein Nachlass von 25% der Mietkosten gewährt. 
  • Die Zuteilung der Räume für Tages- und Monatsmieten obliegt dem Vermieter. 
  •  Für Ganzjahresmieten werden 10 Monatsmieten verrechnet. 
  •  Jahresmieten bedürfen der Zustimmung durch den Vermieter. 
  • Die Hausordnung ist unbedingt einzuhalten. 
  •  Die bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften sind strikt einzuhalten. 
  • Betreffend einer Feuerwache ist vom Mieter das Einvernehmen mit der zuständigen Freiwilligen Feuerwehr Leiben herzustellen. 
  •  Parkplatz: laut § 1 der NÖ Garagenordnung. 
  •  Abgaben wie z.B. AKM und Lustbarkeitssteuer sind vom Mieter zu entrichten.
  •  Wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung haben die Auflösung des Mietverhältnisses zur Folge. 
  • Jede Veranstaltung ist bis spätestens 1 Monat vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin schriftlich mittels Mietvereinbarung beim Vermieter anzumelden. 
  • Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung und es wird eine Vorauszahlung in der Höhe von 50 % der gesamten Mietgebühren eingehoben, welche bei der anschließenden Rechnung in Abzug gebracht wird.  Bei Verlust des Schlüssels kommt eine Pauschale von 150 € zur Verrechnung. 
  •  Die Verrechnung der Mietgebühren erfolgt im Nachhinein. Als Basis dafür gelten hier der Mietvertrag und die reservierten Räumlichkeiten. 
  •  Bei Zahlungsverzug werden bankmäßige Verzugszinsen und Mahnspesen berechnet. Gerichtsstand ist Melk/Niederösterreich. 
  •  Der Mietvertrag erlischt ohne Kündigung durch Rückgabe der Schlüssel.