Aktuelle Neuigkeiten in der Wohnungsförderung

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

220410861[305666].jpg

Eigenheimsanierung:  

Der mit 27.1.2009 eingeführte Direktzuschuss für gesamt thermische Sanierungen im Eigenheimsanierungsbereich wird von € 12.000,-- auf max. € 20.000,-- pro Wohneinheit erhöht.

Grundsätzlich werden 30 % der Sanierungskosten gefördert, höchstens jedoch

€ 20.000,-- als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss.

 Diese Aktion gilt für Ansuchen ab 1.3.2009 und läuft mit 31.12.2009 aus!

Heizungsanlagen mit fester Biomasse/Fernwärme: 

Bei Ansuchen die zwischen 1.4.2009 und 31.12.2009 eingebracht werden, wird der nicht rückzahlbare Zuschuss auf bis zu € 5.000,-- (statt bisher max. € 2.950,--) angehoben. Es sind mit dem Ansuchen saldierte Rechnungen aus dem o.a. Zeitraum vorzulegen.

Der Erhöhungsbetrag für die 2. Wohneinheit wurde für o.a. Zeitraum von € 370,-- auf max. € 600,-- angehoben.

Solaranlagen- und Wärmepumpenförderung: 

Ebenso wird für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung sowie für Wärmepumpenanlagen zur Heizung und allenfalls Warmwasserbereitung mit einer Jahresarbeitszahl ≥ 4,0, die bisher festgelegten Förderungsbeträge

(max. € 2.950,--) auf € 5.000,-- angehoben. Es sind mit dem Ansuchen saldierte Rechnungen aus dem o.a. Zeitraum vorzulegen.

Der Erhöhungsbetrag für die 2. Wohneinheit wurde für o.a. Zeitraum von € 370,-- auf max. € 600,-- angehoben.

Ortskernförderung:

Für die Sanierung eines nicht bewohnten Wohnhauses und für die Nachverdichtung,

wie beispielsweise durch Einbau einer Wohneinheit in ein leerstehendes Dachgeschoß oder durch einen Zubau können Förderungswerber (natürliche Personen und Gemeinden) als Grundeigentümer ein Darlehen bis zu € 23.000,-- pro Wohneinheit erhalten.

Der Eigentümer, Mieter oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter hat in der geförderten Wohneinheit seinen Hauptwohnsitz zu begründen.

Diese Aktion tritt mit 1.4.2009 in Kraft und ist bis 31.12.2009 befristet.


NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 (PDF-Datei, 3256kb)

Quelle:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung

Wohnbau-Hotline: E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14050

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7a

09.04.2009