Der vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Niederösterreich West übermittelte Entwurf der Revision 2015 des Gefahrenzonenplanes für das Gemeindegebiet wird gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (3) durch vier Wochen, vom 7. April 2015 bis 6. Mai 2015, im Gemeindeamt in Leiben zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt. Gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (4) ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes schriftlich Stellung zu nehmen.
Es handelt sich um folgende Gebiete im Gemeindegebiet von Leiben: Losaubach, Erlangbach, Ebersdorfergraben, Edergraben, Schafgraben, Mühlbach, Kirchengraben
An diesem Abend stehen Mitarbeiter der Wildbach- und Lawinenverbauung zur Verfügung, um Erklärungen und Auskünfte zum überarbeiteten Gefahrenzonenplan zu geben.