Bundespräsidentenstichwahl - Wahlwiederholung am 4.12.2016
HINWEIS auf Ausweispflicht für Wähler
Laut Nationalratswahlordnung müssen wir von jedem Wähler vor der Stimmabgabe einen amtlichen Lichtbildausweis verlangen, auch wenn uns die Personen persönlich bekannt sind.
Jede Person ohne Ausweis muss im Abstimmungsverzeichnis gekennzeichnet werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis – wir müssen diesen Bestimmungen ausnahmslos nachkommen.
Bringen Sie daher am Sonntag, den 4.12.2016 zusätzlich zu Ihrer Wahlverständigungskarte auch einen Lichtbildausweis mit zur Wahl.
Vielen Dank!