Hundeabgabe

Zuständig

 

Für das Halten von Hunden ist aufgrund den Bestimmungen des NÖ Hundeabgabengesetzes 1979 von der Gemeinde eine jährliche Gebühr einzuheben:

Nutzhunde EUR 6,54

Hunde EUR 21,00

Hunde mit erhötem Gefährungspotenial und auffällige Hunde nach § 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz 65,40

Für die Hundemarke ist eine einmalige Gebühr von EUR 0,40 zu entrichten. Für Nutzhunde ist  ein Antrag an die Gemeinde zu stellen.

Zuständig   Raidl Wolfgang