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Gemäß NÖ Tierzuchtgesetz sind Gemeinden gesetzlich verpflichtet einen Beitrag zur künstlichen Besamung von weiblichen Rindern zu leisten.
Der Beitrag muss bei der Förderung der künstlichen Besamung mindestens 1/3 der jährlich von der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer ermittelten landesüblichen Durchschnittskosten der künstlichen Besamung betragen.
In der Marktgemeinde Leiben werden diese so als Beitrag zur künstlichen Besamung ausbezahlt.