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Für das Halten von Hunden ist aufgrund den Bestimmungen des NÖ Hundeabgabengesetzes 1979 von der Gemeinde eine jährliche Gebühr einzuheben:
Nutzhunde EUR 6,54
Hunde EUR 21,00
Hunde mit erhötem Gefährungspotenial und auffällige Hunde nach § 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz 65,40
Für die Hundemarke ist eine einmalige Gebühr von EUR 0,40 zu entrichten. Für Nutzhunde ist ein Antrag an die Gemeinde zu stellen.
Zuständig Raidl Wolfgang