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Menschen mit Beeinträchtigungen können durch optimierte Farbkontraste und stufenlose Vergrößerung der Schriftgrade Webinhalte leichter lesen. Auch blinden Mitmenschen ist es nun möglich, die Inhalte mit Hilfe spezieller Screen-Reader-Programme abzurufen. WAI-konforme Webseiten werden entsprechend der Umsetzung der definierten Anforderungen in drei Stufen von einfach „A“ bis dreifach „AAA“ klassifiziert.In Österreich ist für kommunale Portale ab 2008 die Qualitätsstufe einfach „A“ gesetzlich vorgeschrieben.
Die Umstellung auf eine barrierefreie Bürgerservicehomepage wurde in einem Gemeinschaftsprojekt mit dem Gemeindeverband Melk umgesetzt. In Zukunft wird unter anderem an einer benutzerfreundlichen Navigation nach Lebenslagen, intelligenten Formularen und an weiteren E - Governmentlösungen gearbeitet. (www.gvumelk.at)
13.11.2007