"RATTENBEKÄMPFUNGSAKTION"

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Sehr geehrte Mitbürgerinnen!

Sehr geehrte Mitbürger!

Sehr geehrte Liegenschaftseigentümer!


AB KW 37 werden Mitarbeiter der Firma Michael Singer, 2483 Ebreichsdorf, alle Objekte (Häuser) unserer Gemeinde besuchen und die angeordnete Rattenbekämpfung durchführen.


Erleichtern Sie bitte diesen Herren ihre Tätigkeit!


Es hat keinen Sinn mit ihnen zwecklose Debatten über das Für und Wider der Ratten­bekämpfung zu führen. Aufgrund der Verordnung sind sie verpflichtet in jedem Objekt an geeigneten Stellen Bekämpfungsmittel auszulegen. Auch in Objekten, wo derzeit keine Ratten beobachtet werden, muss im Interesse des vollen Erfolges eine Bekämpfung erfolgen.


Helfen Sie bitte mit, für die Bekämpfungsmittel einen geeigneten Platz zu finden.


Bei der in letzter Zeit aus Gründen der sinnvollen Abfallbeseitigung verstärkt vorge­nommenen Kompostierung werden auch Küchenabfälle und Speisereste ausgebracht und dadurch für Ratten ideale Futterplätze ge­schaffen. Solche Plätze erfordern besondere Beachtung.


Die zur Bekämpfung verwendeten Ködermaterialien enthalten die Blutgerin­nung hemmende Mittel, welche für Menschen und Haustiere minder gefähr­lich sind. Trotzdem müssen die ausgelegten Bekämpfungsmittel vor dem Zugriff von Kindern und der Aufnahme von Haustieren geschützt werden. Aufge­fundene tote Ratten und Mäuse müssen sofort ein­gesammelt und der ge­ordneten Deponie zugeführt werden. Nicht angenommene Köder müssen nach   a c h t   Tagen eingesammelt, verbrannt, oder entsorgt (Hausmüll) werden. Eine Beseitigung der ausgelegten Bekämpfungsmittel vor diesem Zeitraum stellt den Erfolg der Rattenbekämpfungsaktion in Frage und ist deshalb unzulässig.


Bedenken Sie bitte, welche gefährliche Krankheiten (Maul- und Klauenseuche, Tollwut, Schweinepest, Weil‘sche-Krankheit usw.) durch Ratten bei verstärktem Auftreten, und ein solches wurde in unserer Gemeinde festgestellt, übertragen werden können. Abgesehen davon verursachen Ratten durch ihre Wühl- und Nagetätigkeit an Gebäuden, Kanalanlagen, Kläranlagen, an Lebens- und Futtermittelvorräten usw. enormen Schaden. Haben Sie daher Verständnis für die angeordnete Rattenbekämpfung und betrachten Sie bitte diese Aktion als wichtigen Akt einer Verantwor­tungsbewußten Gesundheitsvorsorge, vorbeugenden Seuchenbekämpfung und gesetzlichen Hygienemaßnahme.

                                                                                           Mit freundlichen Grüßen 

                                                                                               Ihre Bürgermeisterin

                                                                                          Gerlinde Schwarz


10.09.2022

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