Die ID Austria löst die Handy-Signatur ab

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte und löste die beiden Vorgänger mit 5.12.2023 ab. Die Pilotphase der ID Austria (und somit der Parallelbetrieb von Handy-Signatur und ID Austria) endete am 4.12.2023. Damit ist es auch nicht mehr möglich eine Signatur am Gemeindeamt zu bekommen.

Ab diesem Tag wird für die Anmeldung bei Web- und App-Services, für die bislang die Handy-Signatur verwendet werden konnte, stattdessen die ID Austria benötigt. Nutzerinnen und Nutzer einer Handy-Signatur müssen diese auf eine ID Austria umstellen, um Services weiterhin nutzen zu können. Das kann einfach und bequem über einen Online-Prozess vorgenommen werden.

Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur?


Bei der ersten Anmeldung mit einer Handy-Signatur ab 5.12.2023 werden Nutzerinnen und Nutzer automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt.
Für Nutzerinnen und Nutzer einer ID Austria bedeutet das keine Änderung. Sie behalten alle Funktionen und ihre Anmeldedaten. Für die Registrierung einer ID Austria, die nicht durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur entstanden ist, muss eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden. Dies dient zur Feststellung Ihrer Identität und um die ID Austria mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen.

Wichtig: Bringen Sie jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern) und ein aktuelles Passfoto mit. Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.

Hilfe & Kontakt
Haben Sie Fragen rund um ID Austria oder brauchen Hilfe bei der Anmeldung bzw. Registrierung?

Kontaktieren Sie unsere Serviceline unter +43 1 71123 - 884466, erreichbar von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr bzw. per E-Mail an buergerservice.oegv@brz.gv.at.

02.12.2023

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