Abänderung des Flächenwidmungsplans

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Abänderung des Flächenwidmungsplans

Oft wird die Frage gestellt, wer erstellt den Flächenwidmungsplan? Der Flächenwidmungsplan wird von der Gemeinde unter Mitwirkung eines Raumplaners und unter Berücksichtigung regionaler und überregionaler Raumordnungsprogramme erstellt und vom Gemeinderat beschlossen. Danach muss dieser von der NÖ-Landesregierung genehmigt werden.

Im Herbst 2015 soll eine Abänderung des Flächenwidmungsplanes in der Gemeinde Leiben erfolgen. Dies hat der Gemeinderat in einem Grundsatzbeschluss am 10.9.2015 beschlossen. Sollten Sie einen Antrag haben, so werden Sie gebeten diesen bis zum 30. November 2015 am Gemeindeamt abzugeben.

Um zu verhindern, dass Bauland jahrelang unbebaut bleibt, besteht für Gemeinden die Möglichkeit, bei der Neuwidmung von Bauland eine Befristung von fünf Jahren festzulegen. Nach Ablauf der Frist darf die Gemeinde innerhalb eines Jahres die Widmung ändern.

Die Gemeinde kann mit Grundstückseigentümern auch Verträge abschließen, durch die sich die Grundeigentümer verpflichten, ihre Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist zu bebauen.

Für Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Text und Foto: Gemeinde Leiben

Ihr Bürgermeister

Franz Raidl

 

 

28.09.2015

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