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Mitarbeiter des GVU Melk werden ab KW 50 Wildbachbegehungen in unserer Gemeinde durchführen. Die Begehung ist auf Grund des Forstgesetzes 1975 § 101 durchzuführen und als wesentliche Katastrophenvorsorge zu bezeichnen. Durch die veranlassten Räumungen des Hochwasserabflussbereiches und die Aufzeichnungen von Übelständen können Auswirkungen von Wildbachkatastrophen oft wesentlich verringert werden. Die Marktgemeinde Leiben ersucht die GrundstücksbesitzerInnen im Einflussbereich von Wildbächen den Mitarbeitern des GVU Melk einen ungehinderten Zutritt zu den Wildbächen zu ermöglichen. Herzlichen Dank!
02.12.2020