Tierzuchtförderung

Gemäß NÖ Tierzuchtgesetz sind Gemeinden gesetzlich verpflichtet einen Beitrag zur künstlichen Besamung von weiblichen Rindern zu leisten.

Der Beitrag muss bei der Förderung der künstlichen Besamung mindestens 1/3 der jährlich von der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer ermittelten landesüblichen Durchschnittskosten der künstlichen Besamung betragen.

In der Marktgemeinde Leiben werden diese so als Beitrag zur künstlichen Besamung ausbezahlt.

Zuständig