1970 bekamen alle drei Gemeinden ein Schreiben der Niederösterreichischen Landesregierung, in dem die freiwillige Zusammenlegung der Gemeinden Leiben, Lehen und Weitenegg vorgeschlagen wurde. Am promptesten reagierte Lehen, das für den 28. Juni eine Volksbefragung (!) anberaumte, die der Bevölkerung verschiedene Möglichkeiten der Gemeindezusammenlegung zur Auswahl ließ. Diese wurde an diesem Tag auch durchgeführt und brachte folgendes Ergebnis:
Gegen Zusammenlegung: 66 Stimmen
Für Zusammenlegung mit Weitenegg: 144 Stimmen
Mit Leiben-Weitenegg: 52 Stimmen
Mit Leiben-Weitenegg-Klein Pöchlarn: 35 Stimmen
Mit Leiben: 32 Stimmen
Mit Klein Pöchlarn: 24 Stimmen
Aufgrund dieses Votums sollten nun Verhandlungen mit Weitenegg geführt werden. Am 4. September 1970 behandelte der Gemeinderat von Leiben das Thema und sah sich „außerstande, derzeit einen Beschluss zu fassen, da diesbezüglich sowohl seitens der Aufsichtsbehörde, als auch von den betroffenen Gemeinden keine Kontaktgespräche aufgenommen werden konnten und lehnt daher derzeit eine freiwillige Vereinigung mit den Gemeinden Lehen und Weitenegg ab.“ Bemerkenswert ist die Reaktion des Weitenegger Gemeinderates, der zu Protokoll gab: „ Weitenegg ist einer der ältesten Märkte Niederösterreichs. Im Mittelalter haben Leiben und Lehen zur Grafschaft nach Weitenegg gehört.
Außerdem besaß der Markt Weitenegg die obere Gerichtsbarkeit. Während des Zweiten Weltkrieges wurde Lehen und Leiben vom Dritten Reich zusammengeschlossen. Weitenegg behielt durch ihr altes Marktrecht die Selbständigkeit und hat sich weiterhin alleine verwaltet.“ Weitenegg lehnt also aus historischen Gründen eine freiwillige Zusammenlegung ab. Auf Grund der ablehnenden Haltung Weiteneggs traten die Gemeinderäte Leibens und Lehens in Verhandlungen und einigten sich auf eine Vereinigung, die von beiden Gemeinderäten am 27. November 1970 mit Wirkung per 1. Jänner 1971 beschlossen wurde. Der Name soll „Marktgemeinde Leiben“ mit Sitz in Leiben sein. Bis zur Wahl eines gemeinsamen Gemeinderates wurde ein Beirat aus Vertretern beider Gemeinden gebildet. Mit Beginn des Jahres 1971 war also eine neue Gemeinde mit etwa 1.000 Einwohnern gebildet worden.
Die niederösterreichische Landesregierung ging im Jahre 1971 von feiwilligen zu zwangsweisen Zusammenlegungen über, da die für erforderlich angesehenen Gemeindestrukturen mit Freiwilligkeit alleine nicht erreicht werden konnten. In einem Brief an die Gemeinden Weitenegg und Leiben formulierte sie im Juni 1971 die Notwendigkeit einer verbesserten Kommunalstruktur: Ziel des Raumordnungsprogramms ist „die Verbesserung der Kommunalstruktur durch Schaffung von Gemeinden, die auf Grund ihrer Bevölkerungszahl, ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrer Verwaltungseinrichtungen in der Lage sind, die an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen.“ Daher ordnet sie die Vereinigung der Gemeinden Leiben und Weitenegg mit Wirkung vom 1. Jänner 1972 an. Die Reaktionen der Gemeinden waren aus unterschiedlichen Gründen ablehnend: Die Gemeinde Leiben wies am 30. Juli den Entwurf der Vereinigung wegen notwendiger Grenzänderungen ab. Die Weitenegger reagierten forscher: “Die Vertreter der Marktgemeinde sind gegen jeden Zwang einer Gemeindevereinigung.
Sollte die NÖ Landesregierung die Zusammenlegung der Marktgemeinde Weitenegg mit der Marktgemeinde Leiben wider Erwarten (!) zwangsweise durchführen, so besteht der Gemeinderat der Marktgemeinde Weitenegg darauf, dass die neue Großgemeinde Leiben-Weitenegg heißt.“ Jedoch setzt die Landesregierung trotz aller Widerstände in der Bevölkerung das Zwangsmittel durch.
Für die am 1. Jänner 1972 in Kraft getretene Gemeindezusammenlegung gibt es daher keine Gemeinderatsbeschlüsse. Seit diesem Datum existiert also die „Marktgemeinde Leiben“ mit Sitz in Leiben.