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Das Europäische Meldesystem für Tierseuchen berichtet über vermehrte Ausbrüche von der „Vogelgrippe“ vom Typ H5N1.
Neben Ausbrüchen bei Wildvögeln sind auch Hausgeflügelbestände in ganz Europa betroffen.
Grundsätzlich können alle Vogelarten an Geflügelpest erkranken. Die Geflügelpest zählt zu den Zoonosen. Es wurde in Österreich noch nie eine Infektion beim Menschen festgestellt.
Die Stallpflicht mit mehr als 350 Tieren verlor ab 16. März 2022 ihre Gültigkeit. Es werden jedoch weiterhin erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen in den Risikogebieten laut BGBLA 2022 II 108 angeordnet. Die Broschüre der Landwirtschaftskammer Niederösterreich enthält alle wichtigen Details dazu.
Gibt es Hinweise darauf, dass das Risiko eines Ausbruchs in Österreich hoch ist, kann die Behörde für bestimmte Gebiete verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen, so auch die Stallpflicht, vorschreiben.
Beispielsweise wurden von 25.11.2021 bis 16.3.2022 Risikogebiete in Österreich festgelegt. Durch die Schutzmaßnahmen konnte erreicht werden, dass österreichische Betriebe von einem Einschleppen des Virus und den damit verbundenen Ausfällen verschont geblieben sind.
Für weitere und aktuelle Informationen verwenden Sie folgende Links:
AGES – Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
QGV - Qualitätsgeflügelvereinigung
LKNOE – Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Vorsichtsmaßnahmen, zur Vorbeugung der Einschleppung des Virus:
Neben der Geflügelpest kann es im Herbst und Winter auch vermehrt zu Auftreten des Paramyxovirus (Newcastle Disease, NCD) bei Wildtauben kommen, das auch in die Hausgeflügelbestände eingetragen werden kann. Heuer wurde das Paramyxovirus bereits bei Wildtauben zuletzt im Bezirk Mödling festgestellt. Auch in diesem Zusammenhang wird auf die Bedeutung der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen, sowie auf die Möglichkeit, Geflügelbestände und Zuchttauben gegen Newcastle Disease impfen zu lassen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Amtstierärztin/den Amtstierarzt.
09.01.2023