Geflügelpest („Vogelgrippe“) - Massnahmen für Geflügelhalter

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Das Europäische Meldesystem für Tierseuchen berichtet über vermehrte Ausbrüche von der „Vogelgrippe“ vom Typ H5N1. 

Neben Ausbrüchen bei Wildvögeln sind auch Hausgeflügelbestände in ganz Europa betroffen.

Grundsätzlich können alle Vogelarten an Geflügelpest erkranken. Die Geflügelpest zählt zu den Zoonosen. Es wurde in Österreich noch nie eine Infektion beim Menschen festgestellt.

 

Die Stallpflicht mit mehr als 350 Tieren verlor ab 16. März 2022 ihre Gültigkeit. Es werden jedoch weiterhin erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen in den Risikogebieten laut BGBLA 2022 II 108 angeordnet. Die Broschüre der Landwirtschaftskammer Niederösterreich enthält alle wichtigen Details dazu.

Die wichtigsten Punkte der Geflügelpest-Verordnung: 

  • Allgemeine Meldepflicht tot aufgefundener Wasser- oder Greifvögel,
    Wer soll melden? -  jeder
    Wann? - unverzüglich
    Wem? - der Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt)
    Kontakte aller Amtstierärzte
    oder über das Bürgerbüro Landhaus St. Pölten unter
    Email: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
    Tel.: 02742/9005 - 9005 (Bürgerservicetelefon)
    Fax: 02742/9005 - 13610

  • Meldepflicht der Haltung von Geflügel (Hühner, Enten, Truthühner, Gänse, etc.) binnen einer Woche ab Aufnahme der Haltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde (auch Hobbyhaltungen).
    Meldeformular auf der Homepage des Landes Niederösterreich

  • Meldepflicht der Haltung von anderen Vögeln (…) zu gewerblichen Zwecken (Tierschauen, Wettkämpfe, Zucht oder Verkauf). - siehe Meldeformular

  • Ausnahmen von der Meldepflicht: nur die Haltung von Heimvögeln, die dauerhaft (das bedeutet ganzjährig) in geschlossenen Räumen, ohne direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln und nicht zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z.B. Wellensittiche in der Wohnung).

Wichtig:

Gibt es Hinweise darauf, dass das Risiko eines Ausbruchs in Österreich hoch ist, kann die Behörde für bestimmte Gebiete verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen, so auch die Stallpflicht, vorschreiben.

Beispielsweise wurden von 25.11.2021 bis 16.3.2022 Risikogebiete in Österreich festgelegt. Durch die Schutzmaßnahmen konnte erreicht werden, dass österreichische Betriebe von einem Einschleppen des Virus und den damit verbundenen Ausfällen verschont geblieben sind.

Für weitere und aktuelle Informationen verwenden Sie folgende Links: 

AGESAgentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

QGV - Qualitätsgeflügelvereinigung 

LKNOE – Landwirtschaftskammer Niederösterreich

Halter von Geflügel allgemein:

Vorsichtsmaßnahmen, zur Vorbeugung der Einschleppung des Virus: 

  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung.
    Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben und waschen Sie sich vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Auslaufs/Stalls die Hände. 

  • Informieren Sie ihren Tierarzt oder Amtstierarzt, wenn Sie ungewöhnlich hohe Verluste bei ihren Tieren feststellen oder die Tiere krank wirken. 
  • Füttern Sie die Tiere unbedingt im Stall bzw. so, dass Wildvögel keinen Zugang zur Futterstelle haben und tränken Sie es mit Leitungswasser. 

  • Bewahren Sie Futter und Einstreu für Wildvögel unzugänglich auf. 

  • Halten Sie Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel. 

Newcastle Disease

Neben der Geflügelpest kann es im Herbst und Winter auch vermehrt zu Auftreten des Paramyxovirus (Newcastle Disease, NCD) bei Wildtauben kommen, das auch in die Hausgeflügelbestände eingetragen werden kann. Heuer wurde das Paramyxovirus bereits bei Wildtauben zuletzt im Bezirk Mödling festgestellt. Auch in diesem Zusammenhang wird auf die Bedeutung der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen, sowie auf die Möglichkeit, Geflügelbestände und Zuchttauben gegen Newcastle Disease impfen zu lassen.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Amtstierärztin/den Amtstierarzt.

 

09.01.2023

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